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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Wernigerode!

Anschrift / Erreichbarkeit

Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode

Anreise / Wegweiser

Postfach 10 12 61
38842 Wernigerode

Tel.: 03943 / 531 - 0
Fax: 03943 / 531 - 140
E-Mail: ag-wr(at)justiz.sachsen-anhalt.de

Hinweis

Per E-​Mail können nur allgemeine, nicht formgebundene Nachrichten übersandt werden. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bankverbindung

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
Deutsche Bundesbank
IBAN    DE11 8100 0000 0081 0015 83
BIC      MARKDEF1810

Geben Sie bei Einzahlungen bitte unbedingt ein Aktenzeichen im Verwendungszweck an.

Bei Fragen zu Grundlagen einer Zahlung wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet.

Bei Fragen zu den Zahlungsmodalitäten wie z.B. Stundung oder Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die Landeshauptkasse mit Sitz in der Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau unter der Zentralnummer 0340 65060.

Sprechzeiten / Telefonische Erreichbarkeit

Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  

Die aktuellen Telefonkontakte zu den einzelnen Sachgebieten finden Sie hier.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es in Ihrem eigenen Interesse sinnvoll und zu empfehlen, eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu treffen. Ansprechpartner für die Terminvereinbarungen sind die Serviceeinheiten des Amtsgerichts.

Anträge und Erklärungen, die Sie dem Gericht gegenüber abgeben wollen, werden lediglich protokolliert. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Behördenleitung

Direktor des Amtsgerichts: Herr Ulrich Baumann

Geschäftsleiterin: Frau Carola Kuha

Allgemeine Informationen

Das Amtsgericht Wernigerode ist Eines von 23 Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt.

Zum Amtsgericht Wernigerode gehört eine Rechtsantragstelle, in der Bürgerinnen und Bürger in ausgewählten Angelegenheiten Anträge stellen können. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht erforderlich. Die Rechtsantragstelle ist während der Sprechzeiten geöffnet.

In dieser Zeit und in der Zeit, in der öffentliche Gerichtsverhandlungen stattfinden, ist das Amtsgericht Wernigerode für Sie öffentlich und ohne Voranmeldung zugänglich.

Zuständigkeit des Amtsgerichts Wernigerode

Für welche Angelegenheiten das Amtsgericht Wernigerode zuständig ist, richtet sich nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie den jeweiligen Verfahrensordnungen.

Zu letzteren gehören u.a. die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist auch das Amtsgericht Wernigerode als Eingangsgericht konzipiert. Viele Rechtssachen gehören deshalb zur sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts.

Wenn nicht die Landgerichte zuständig sind, entscheidet das Amtsgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. § 23 GVG) u.a. über

- Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
- Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen.

In Familiensachen (vgl. § 111 FamFG) ist das Amtsgericht u.a. zuständig in

- Ehesachen,
- Kindschaftssachen,
- Abstammungssachen,
- Adoptionssachen,
- Gewaltschutzsachen,
- Unterhaltssachen.

Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Versteigerungs-, Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Grundbuchamt.

Mahnverfahren werden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausschließlich von dem Amtsgericht Ascherleben, dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, bearbeitet.

Registerverfahren sind ausschließlich dem Amtsgericht Stendal als zentralem Registergericht zugewiesen. Es führt das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister für Sachsen-Anhalt.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für Sachsen-Anhalt.

In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichts, also insbesondere des Landgerichts, gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, letzteres bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen).

Danach ist das Amtsgericht gemäß § 24 GVG zuständig für

  • Vergehen, soweit keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist (zuständig ist das Schöffengericht),
  • alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende (zuständig ist der Jugendrichter oder das  Jugendschöffengericht) (Jugendlicher ist, wer zur Tatzeit zwischen 14 Jahren und 18 Jahren alt ist, Heranwachsender ist, wer zur Tatzeit zwischen 18 Jahren und 21 Jahren alt ist),
  • Ordnungswidrigkeiten (insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten) sowie
  • in Ermittlungssachen über Anträge und Beschwerden der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsrichter)

Behindertengerechter Zugang

Das alte Amtsgerichtsgebäude wurde  im Jahr 1893 erbaut.

Der Neubau kam im Jahr 2001 dazu.

Für behinderte Mitbürger /-innen sind im Altbau leider keine optimalen Bedingungen vorhanden. Bitte nutzen Sie daher den seitlichen Zugang zum Neubau.

Der Neubau selbst weist keine Schwellen auf und ist mit einem Fahrstuhl sowie Behindertentoiletten ausgestattet. Er ist nicht frei für Besucher zugänglich.

Für den behindertengerechten Zugang befindet sich am Nebeneingang des Amtsgerichts eine Klingel. Die Wachtmeisterei wird Ihnen dann die Seitentür öffnen.